Altölverordnung

Informationen zur Altölverordnung

Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren :

Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle ! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt ! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten !

Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager (MX-Shop Rhein-Main, Thorsten Steinhübel, Rhönstr. 3b, 64572 Büttelborn) abgeben bzw. einschicken . Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken , beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.

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